Schüler EDV-Nutzungsvereinbarung zwischen Schule und
Schüler/-innen Robert-Koch-Schule - pädagogisches Netz - Stadt
Frankfurt am Main - Der Magistrat – Stadtschulamt 40.23 Beratung, Koordination
und Beschaffung IT Seehofstraße 41 60594 Frankfurt eMail:
it-koordination.amt40@stadt-frankfurt.de Version 1.2 vom 01.03.2016 A.
Allgemeines Die Schule stellt die für eine
zeitgemäße Ausbildung erforderlichen EDV-Einrichtungen zur Verfügung. Diese
bieten vielfältige Nutzungsmöglichkeiten. Daher sind alle Beteiligten gehalten,
diese Einrichtungen verantwortungsvoll zu nutzen. Die Nutzungsordnung stellt
dafür den Rahmen zur Verfügung. Nachfolgende Regelung gilt für die
Benutzung von schulischen EDV-Einrichtungen im Rahmen des Unterrichts, der
Projektarbeit und zur Festigung der Medienkompetenz außerhalb des Unterrichts.
Sie gilt nicht für eine rechnergestützte Schulverwaltung. Die Robert-Koch-Schule legt für den
Umgang mit diesem Medium die folgende Nutzungsvereinbarung für das pädagogische
Netz fest. Dabei gilt Teil B für jede Nutzung der Schulcomputer, Teil C ergänzt
Teil B in Bezug auf die Nutzung außerhalb des Unterrichtes. B.
Nutzungsregeln Nutzungszweck Die schulischen EDV-Einrichtungen dürfen
ausschließlich für schulische Zwecke genutzt werden. Dies gilt auch für die
Nutzung des bereitgestellten Speicherplatzes (sowohl client- als auch
serverseitig). Für die abgelegten Daten trägt der
jeweilige Benutzer die Verantwortung im Hinblick darauf, dass die Daten
keinerlei gesetzlichen Bestimmungen zuwiderlaufen (z.B. gewaltverherrlichende,
rassistische und offensichtlich illegale Inhalte). Die Schule und die
Administration distanzieren sich von den abgelegten Inhalten in jeglicher Form.
Bei Datenverlust wird keine
Gewährleistung dafür gegeben, dass die Daten wiederhergestellt werden können.
Weiterhin ist zu beachten, dass die Daten des jeweiligen Benutzers nach dem
Verlassen der Schule automatisiert gelöscht werden. Des Weiteren besteht kein
Anspruch auf die Bereitstellung eines bestimmten Speicherkontingents. Kennwörter
und Nutzerkennung Alle Schülerinnen und Schüler erhalten
eine individuelle Nutzerkennung und ein Kennwort, mit dem sie sich an
vernetzten Computern der Schule anmelden können. Die Herausgabe der
Zugangsdaten erfolgt nur nach Zustimmung zu dieser Nutzungsvereinbarung. Die Nutzung der EDV-Einrichtungen ist
ausschließlich auf Anordnung und unter Aufsicht einer Lehrkraft erlaubt. Nach
Beendigung der Nutzung hat sich die Schülerin oder der Schüler am PC
abzumelden. Die Inhaber der Nutzerkennungen sind für alle unter dieser
Nutzerkennung erfolgten Handlungen persönlich verantwortlich. Deshalb muss das
Kennwort vertraulich gehalten werden. Das Arbeiten unter einem fremden
Benutzerkonto ist verboten. Wer ein fremdes Kennwort erfährt, ist verpflichtet,
dies der Schule unverzüglich mitzuteilen. Verbotene Nutzungen Die gesetzlichen Bestimmungen,
insbesondere des Strafrechts, Urheberrechts und des Jugendschutzrechts sind zu
beachten. Es ist verboten, pornographische, gewalt-verherrlichende,
rassistische oder offensichtlich illegale Inhalte aufzurufen oder zu versenden.
Werden solche Inhalte versehentlich aufgerufen, ist die Anwendung unverzüglich
zu schließen und der Aufsichtsperson Mitteilung zu machen. Die Protokollierung des Datenverkehrs
(Internetverbindungen) wird für 30 Tage gespeichert. Die Schule wird von ihren
Einsichtsrechten nur in begründeten Fällen des Verdachts von Missbrauch bei den
zuständigen IT-Mitarbeitern geltend machen. Dies beinhaltet im gegebenen Fall
auch einen Zugriff auf das Homelaufwerk. Dabei wird innerhalb der Schule mind.
das „Vier-Augen-Prinzip“ beachtet bzw. je nach Sachverhalt der
Datenschutzbeauftragte / Lehrerpersonalrat hinzugezogen. Eingriffe in die Hard- und Softwareinstallation Veränderungen der Installation und
Konfiguration der Arbeitsstationen und des Netzwerks, Installation von
Software, Nutzung eigener Software sowie Manipulationen an der
Hardwareausstattung sind grundsätzlich untersagt. Fremdgeräte dürfen nicht an
Computer oder an das Netzwerk angeschlossen werden. Wechselmedien, die zur
Speicherung von unterrichtsbezogenen Daten dienen, sind hiervon ausgenommen. Unnötiges Datenaufkommen durch Laden und
Versenden von großen Dateien (z.B. Grafiken) aus dem oder in das Internet ist
zu vermeiden. Der von der Schule zur Verfügung gestellte persönliche
Speicherplatz für jeden Benutzer (sog. „Home-Laufwerk“) ist in seiner Größe und
schulabhängig in den Dateitypen (Speicherung von z.B. MP3s, Videofilmen, usw.)
beschränkt. Täuschungsversuche jeglicher Art gegen die vorstehende Regelung
werden der Schulleitung mitgeteilt und können schulordnungsrechtliche Maßnahmen
nach sich ziehen. Es ist untersagt, Hard-/Software- oder
netzwerktechnische Sicherheitsmechanismen zu überwinden oder außer Kraft zu
setzen. Durch den installierten Antivirenschutz
auf den Systemen wird ein Virus bei Zugriff auf die Daten erkannt und vom
System zum Selbstschutz automatisch gelöscht – dies gilt uneingeschränkt, wo
sich dieser befindet (z.B. auch auf mitgebrachten Wechselmedien). Schutz der Geräte Die Bedienung der Hard- und Software hat
entsprechend den Instruktionen zu erfolgen. Störungen und Schäden sind sofort
der für die Computernutzung verantwortlichen Lehrkraft zu melden. Wer
schuldhaft Schäden verursacht, hat diese zu ersetzen. Die EDV-Einrichtungen sind durch Schmutz
und Flüssigkeiten besonders gefährdet. Deshalb ist während der Arbeit an einem
PC (z.B. im Informatikraum oder in Medienecken) Essen und Trinken verboten. Nutzung von Informationen aus dem Internet Der Internet-Zugang darf grundsätzlich
nur für schulische Zwecke genutzt werden. Als schulisch ist auch ein
elektronischer Informationsaustausch anzusehen, der unter Berücksichtigung
seines Inhalts und des Adressatenkreises mit der schulischen Arbeit im
Zusammenhang steht. Das Herunterladen von Anwendungen ist nicht zulässig, es
sei denn, es dient rein unterrichtlichen Zwecken. Die Schule ist nicht für den Inhalt der
über ihren Zugang abrufbaren Angebote Dritter im Internet verantwortlich. Im
Namen der Schule dürfen weder Vertragsverhältnisse eingegangen noch
kostenpflichtige Dienste im Internet benutzt werden. Bei der Weiterverarbeitung
von Daten aus dem Internet sind insbesondere Urheber- oder Nutzungsrechte zu
beachten. Versenden von Informationen in das Internet Werden Informationen unter dem
Absendernamen der Schule in das Internet versendet, geschieht das
ausschließlich unter Beachtung der allgemein anerkannten Umgangsformen und mit
Zustimmung der Schule. Die Veröffentlichung von Fotos und Schülermaterialien im
Internet ist nur mit der Genehmigung der Schülerinnen und Schüler sowie im
Falle der Minderjährigkeit mit der Genehmigung ihrer Erziehungsberechtigten
gestattet. Das Recht am eigenen Bild ist zu beachten. Für fremde Inhalte ist insbesondere das
Urheberrecht zu beachten. So dürfen zum Beispiel digitalisierte Texte, Bilder
und andere Materialien nur mit Erlaubnis der Urheber verwendet werden. Der Urheber
ist zu nennen, wenn dieser es wünscht. C.
Ergänzende
Regeln für die Nutzung außerhalb des Unterrichts Nutzungsberechtigung Außerhalb des Unterrichts kann im Rahmen
der medienpädagogischen Arbeit ein Nutzungsrecht gewährt werden. Die
Entscheidung darüber und welche Dienste genutzt werden können, trifft die
Schule. Die Schule führt stichprobenartig eine
Kontrolle der außerunterrichtlichen Nutzung der EDV-Einrichtungen durch. Das
„Vier-Augen-Prinzip“ wird dabei beachtet. D.
Schlussvorschriften Diese Nutzungsvereinbarung ist
Bestandteil der jeweils gültigen Hausordnung und tritt am Tage nach ihrer
Bekanntgabe durch Aushang in der Schule in Kraft. Die Schulleitung bestimmt Fachkräfte,
die stellvertretend für sie die in dieser Nutzungsvereinbarung der „Schule“ zugewiesenen
Kompetenzen und Aufgaben wahrnehmen. Die Regelung wird allen Schülerinnen und
Schülern in geeigneter Weise bekannt gegeben. Bei der Auswertung der
Nutzerdaten ist im Rahmen des „Vier-Augen-Prinzips“ entweder der
Vertrauenslehrer oder ein Mitglied der Schülervertretung zu beteiligen. Alle Nutzer werden über diese
Nutzungsvereinbarung unterrichtet. Die Schülerinnen und Schüler (sowie im Falle
der Minderjährigkeit ihre Erziehungsberechtigten) versichern durch ihre
Unterschrift (siehe Anlage), dass sie diese Vereinbarung anerkennen. Dies ist
Voraussetzung für die Nutzung. Einmal zu jedem Schuljahresbeginn findet
eine Nutzerbelehrung statt. Nutzer, die unbefugt Software von den
Arbeitsstationen oder aus dem Netz kopieren oder verbotene Inhalte nutzen,
machen sich strafbar und können zivil- oder strafrechtlich verfolgt werden. Zuwiderhandlungen gegen diese
Nutzungsordnung können neben dem Entzug der Nutzungsberechtigung
schulordnungsrechtliche Maßnahmen zur Folge haben. Anlage EDV-Nutzungsvereinbarung -
pädagogisches Netz - Erklärung: Robert-Koch-Schule (Schule) Am _____________________ wurde ich ____________________, ____________________, ____________________
(Name) (Vorname) (Geburtsdatum) ____________________ (Klasse)
in die Nutzungsvereinbarung für die EDV-Einrichtungen der Schule
eingewiesen. Mit den festgelegten Regeln bin ich einverstanden. Mir ist bekannt, dass die Schule die Nutzung protokolliert und im
Verdachtsfall durch Stichproben überprüft werden kann. Sollte ich gegen die
Nutzungsregeln verstoßen, verliere ich meine Berechtigung für die Nutzung der
EDV-Einrichtungen und muss gegebenenfalls mit Schulordnungsmaßnahmen rechnen. Bei Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen sind zivil- oder
strafrechtliche Folgen nicht auszuschließen. Mit meiner Unterschrift bestätige ich, die Nutzungsvereinbarung
vollständig gelesen und verstanden zu haben. Ich werde diese gewissenhaft
ausführen. Frankfurt, den ____________________ (Datum) _________________________________ (Unterschrift
Schüler/-innen) ________________________________________ (Bei
Minderjährigen zusätzlich Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten) |